Hier finden Sie eine Übersicht über alle internationale Menschenrechtsinstrumente, die zur Konfliktbearbeitung mit transnationalen Konzernen als Grundlage dienen können.
Schutz vor dem StaatDas bis heute gültige Menschenrechtssystem wurde nach dem 2. Weltkrieg entwickelt, in erster Linie, um Einzelpersonen Schutz vor einem übermächtigen Staat zu geben. Wirtschaftsunternehmen werden aber weiterhin nicht als Völkerrechtssubjekt definiert und können deshalb nicht für Völkerrechtsverletzungen belangt werden. Deshalb bleiben bis heute nur die Staaten, in denen die Unternehmen ihren Hauptsitz haben oder in denen sie geschäftlich tätig sind, verantwortlich für das Benehmen der Konzerne auf ihrem Boden. Durch die wirtschaftliche Globalisierung stehen die Staaten jedoch vermehrt im Standortwettbewerb. Um weiterhin in der Gunst der Konzerne zu bleiben, wenden Regierungen und Gerichte die bestehende Gesetzgebung oft nicht an oder legen sie im Interesse der Konzerne aus. Die dadurch entstehende Straflosigkeit ist ein grosses Hindernis in der Umsetzung der Menschenrechtsnormen.
Menschenrechtsverpflichtungen für multinationale KonzerneEs ist deshalb mittlerweile grundsätzlich akzeptiert, dass multinationale Konzerne direkt einklagbare Menschenrechtsverpflichtungen haben sollten, weil sie in der heutigen Welt eine sehr starke finanzielle und politische Macht darstellen. In ärmeren Ländern z.B. ist der Umsatz eines multinationalen Konzerns oft um ein Vielfaches grösser als das Bruttoinlandprodukt des entsprechenden Landes. Allerdings sträuben sich die Konzerne gegen solche verbindlichen Regelungen. Ein erster Entwurf wurde schon in den 1970er Jahren aufgrund des Drucks der Konzerne aufs Eis gelegt. Das Projekt wurde wegen zunehmender Proteste gegen die Macht der Konzerne Ende des 20. Jahrhunderts im Rahmen der UNO wieder aufgegriffen. Eine Arbeitsgruppe der UNO-Subkommission zur Förderung und Wahrung der Menschenrechte erarbeitete in mehrjähriger Tätigkeit die "Menschenrechtsnormen für transnationale Konzerne und andere Wirtschaftsunternehmen" (UNO-Normen), die von der Subkommission am 13. August 2003 verabschiedet wurden. Leider wurden diese Normen von der übergeordneten UNO-Menschenrechtskommission nicht verabschiedet und somit erneut aufs Eis gelegt.
Freiwillige VerhaltenskodizesAls Reaktion auf die zivilgesellschaftlichen Proteste und um verbindliche Regelungen zu verhindern, setzen multinationale Konzerne auf sogenannte „freiwilligen“ Verpflichtungen (z.B. Unternehmensgrundsätze, Global Compact, Kodex für einzelne Branchen). Diese Kodizes sind jedoch reine Absichtserklärungen ohne Überprüfungs- und Einklagemechanismen. Etwas verbindlicher sind z.B. die OECD-Richtlinien für multinationale Konzerne oder gewerkschaftliche Rahmenabkommen.
Alien Tort Claims ActBis jetzt die einzige Möglichkeit, juristisch gegen ein Unternehmen vorzugehen, das Menschenrechtsverletzungen in einem anderen Land begangen hat, ist über ein US-amerikanisches Gesetz, dem sogenannten Alien Tort Claims Act (ATCA). Mit diesem Gesetz aus dem 18. Jahrhundert können Nicht-US-BürgerInnen für Verstösse gegen das Völkerrecht oder internationale Verträge belangt werden, die ausserhalb des amerikanischen Territoriums geschehen sind. Alle Menschenrechtsverträge, die von den USA ratifiziert wurden, können hier als Grundlage dienen. Allerdings ist es für AusländerInnen sehr schwer, von diesem Gesetz Gebrauch machen zu können, da die Vertretung durch eineN amerikanischeN AnwältIn unumgänglich ist.